Unter Familiensachen fallen alle Ehesachen, Kindschaftssachen und sonstige Familienangelegenheiten.
Zu den Ehesachen gehören insbesondere Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe.
Kindschaftssachen umfassen vor allem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und Anfechtung der vom Gesetz fingierten Ehelichkeit eines Kindes.
Empfehlungen zum Umgangsrechtsverfahren:
Das Familiengericht und die Jugendämter unterstützen die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch eine tragfähige Lösung zur Umgangsregelung zu finden.
Zur Erreichung dieses Zieles haben sich Vertreter/innen des Gerichtes, der Anwaltschaft, der Jugendämter des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Stadt Siegen und die Erziehungsberatungsstellen auf folgende Empfehlungen verständigt:
Leitfaden für Umgangsrechtsverfahren
Sonstige Familienangelegenheiten sind vor allem:
- Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge bei Kindern einschließlich des Einschreitens des Gerichts bei
Gefährdung des Kindeswohls oder von Vermögensinteressen des Kindes
- Erteilung oder Verweigerung der unter Umständen vorgeschriebenen gerichtlichen Genehmigung zu bestimmten
Handlungen der gesetzlichen Vertreter von Kindern (z.B. bei Grundstücksgeschäften)
- Regelung des Umgangsrechts mit einem Elternteil,
- Verfahren zur Geltendmachung von Unterhalt für Eltern und Kinder,
- Ansprüche zum Versorgungsausgleich von Eheleuten,
- Verfahren zur Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrates.
Die Familienabteilung erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 240, 640, 433, 833, 241, 641
Telefax: 0271 3373-449