Amtsgericht Siegen

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Gerichtszahlstelle

Bei jeden ordentlichen Gericht wird eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Diese Zahlstelle ist den Postgiroverkehr angeschlossen und für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig.
Unter Einzahlungen, die an ein Gericht zu leisten sind, versteht man die Zahlung von Gebühren, Strafen, Auslagen, Hinterlegungen und Sicherheitsleistungen.

Die Einzahlungen können in bar während der Kassenstunden oder auch durch Einzahlung auf das Postbankkonto vorgenommen werden. Ferner können die Einzahlungen von Gebühren und Strafen auch durch Scheck, der von der Zahlstelle der Gerichtskasse zur Einziehung vorgelegt wird, gezahlt werden.
Gleichfalls erfolgt durch die Zahlstelle die bare Auszahlung der Entschädigung an Zeugen.

Weiterhin können Reisebeihilfe für mittellose Personen, die bei anderen Gerichten als Zeugen oder Beschuldigte geladen sind, ausgezahlt werden.

Bankverbindung:
Für Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Siegen benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Amtsgericht Siegen:
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Kto.-Nr.: 184-461

für EU-Standard-Überweisung:
BIC: PBNKDEFF
IBAN:DE06 4401 0046 0000 1844 61

Geben Sie bitte immer das zugehörige Aktenzeichen an.


Die Gerichtszahlstelle erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 230, 382
Telefax:  0271 3373-449

 

 


 

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