Amtsgericht Siegen

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Grundbuchamt

Die Mehrzahl der Rechtsgeschäfte, die sich auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (das sind Erbbaurechte und Wohnungs – und Teileigentum sowie Anteile an einer Waldgenossenschaft, die besser als "Haubergsanteile" bekannt sind und eine Siegerländer Besonderheit darstellen) werden erst wirksam, wenn sie auch im Grundbuch, das über sämtliche Immobilien geführt wird, verlautbart worden sind.
In der Regel sind alle Grundstücke eines Eigentümers, die dieser in einer Gemarkung besitzt, auf einem sogenannten Grundbuchblatt zusammengefaßt. Die Bezeichnung dieses Grundbuchblattes setzt sich zusammen aus der Gemarkung, in welcher der Grundbesitz belegen ist und einer fortlaufenden Nummer.
Jedes Grundbuchblatt besteht aus vier Bereichen, und zwar

- dem Bestandsverzeichnis:
  hier werden alle Grundstücke und grundstückgleichen Rechte – ggfs. in Übereinstimmung
  mit dem Liegenschaftskataster – unter fortlaufenden Nummern geführt.

-der Abteilung I:
  hierin werden die Eigentumsverhältnisse dargestellt, d.h. Name und Anschrift des
  Eigentümers aufgeführt und das Beteiligungsverhältnis bei mehreren Eigentümern.

- der Abteilung II:
  h
ier werden Belastungen erfasst, die nicht zu den sogenannten Grundpfandrechten
  (s. bei Abteilung III.) gehören (z.B. Wege- und Leitungsrechte und Reallasten) und
  Vermerke, die auf Verfügungsbeschränungen hinweisen (z.B. Insolvenzvermerke,  
   Sanierungsvermerke und Umlegungsvermerke).

- der Abteilung III:
  in diesem Bereich werden Hypotheken und Grund- und Rentenschulden eingetragen, die
  sogenannten Grundpfandrechte.

Die meisten Unterlagen, die zum Grundbuchamt eingereicht werden, müssen von einem Notar
beurkundet oder beglaubigt werden. Nach inhaltlicher und formeller Prüfung durch den Rechtspfleger
erfolgt sodann die Eintragung, soweit zulässig ins Grundbuch.
Jeder, der das Grundbuch einsehen möchte, muss darlegen, dass er ein berechtigtes Interesse
hieran hat. Der Eigentümer und jeder, für den ein sonstiges Recht im Grundbuch eingetragen ist, hat
dieses Recht bereits aufgrund seiner Eintragung.

Das Grundbuchamt  erreichen Sie wie folgt:

Telefon: siehe besonderes Verzeichnis
Telefax: 0271 3373-447

 


 

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