Amtsgericht Siegen

Startseite | Übersicht | Impressum |

Hinterlegungssachen

Hier können Geld, Wertsachen und Urkunden hinterlegt werden, sofern eine entsprechende Vorschrift in der Hinterlegungsordnung oder anderen Gesetzen die Hinterlegung bei Gericht gestattet.

Die häufigsten Fälle der gerichtlichen Hinterlegung sind die Leistung von in einer gerichtlichen Entscheidung angeordneten Sicherheitsleistung vor Beginn der Zwangsvollstreckung wegen eines zuerkannten Anspruches und die Hinterlegung wegen Ungewissheit über die Person des Gläubigers, z.B. bei einem Anspruch, der einem verstorbenen Gläubiger zusteht, dessen Erben unbekannt sind.

Der Antrag bedarf stets einer besonderen Form (Formularzwang!)

Die Abteilung für Hinterlegungen erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 230, 382
Telefax:  0271 3373-449




 

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Siegen, 2012