Amtsgericht Siegen

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Insolvenzabteilung

Das Amtsgericht Siegen ist zentrales Insolvenzgericht für die Amtsgerichtsbezirke
Bad Berleburg, Lennestadt, Olpe und Siegen.

Das Insolvenzrecht ist in der am 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) geregelt.

Ziele des Insolvenzverfahrens sind:

- die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, indem das Vermögen des
  Schuldners verwertet (durch Sanierung, übertragende Sanierung oder Liquidation) und der Erlös
  verteilt oder, sofern der Schuldner nicht Verbraucher ist, in einem Insolvenzplan eine abweichende
  Regelung getroffen wird,
- die Befreiung eines redlichen Schuldners, falls er eine natürliche Person ist, von seinen restlichen
  Verbindlichkeiten.

Sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen betreffend die beim Amtsgericht Siegen laufenden Insolvenzverfahren finden Sie unter www.insolvenzen.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster

Für Verbraucher sieht das Gesetz die besondere Verfahrensart des Verbraucherinsolvenzverfahrens vor. Die Informationsschrift "Was Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren wissen sollten" sowie die Antragsformulare zum Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier:

Die Insolvenzabteilung erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 396, 875, 422, 779, 427, 428
Telefax:  0271 3373-447

 


 

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