InhaltInsolvenzabteilung
Das Amtsgericht Siegen ist zentrales Insolvenzgericht für die Amtsgerichtsbezirke
Bad Berleburg, Lennestadt, Olpe und Siegen. Das Insolvenzrecht ist in der am 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Ziele des Insolvenzverfahrens sind: - die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, indem das Vermögen des Schuldners verwertet (durch Sanierung, übertragende Sanierung oder Liquidation) und der Erlös verteilt oder, sofern der Schuldner nicht Verbraucher ist, in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen wird, - die Befreiung eines redlichen Schuldners, falls er eine natürliche Person ist, von seinen restlichen Verbindlichkeiten. Sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen betreffend die beim Amtsgericht Siegen laufenden Insolvenzverfahren finden Sie unter www.insolvenzen.nrw.de ![]() Für Verbraucher sieht das Gesetz die besondere Verfahrensart des Verbraucherinsolvenzverfahrens vor. Die Informationsschrift "Was Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren wissen sollten" sowie die Antragsformulare zum Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier: Die Insolvenzabteilung erreichen Sie wie folgt: Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale) Durchwahl: 396, 875, 422, 779, 427, 428 Telefax: 0271 3373-447
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