|
|
Inhalt
Kirchenaustritte
Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts wohnen, können Sie hier unter Vorlage des Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Ihr persönliches Erscheinen ist unabdingbar. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes den Kirchenaustritt erklären.
Für den Kirchenaustritt ist eine Gebühr von 30 € als Vorschuss zu zahlen. Die Zahlung muss bar erfolgen, eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich.
Die Abteilung für Kirchenaustritte erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale) Durchwahl: 229, 804 Telefax: 0271 3373-449
|
Zusätzliche Informationen
|