Hier wird über Verfahren entschieden, die sich auf die Höfeordnung erstrecken. Auch die Entscheidung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb als Hof im Sinne der Höfeordnung anzusehen ist, trifft das Landwirtschaftsgericht und es ordnet die Eintragung oder Löschung von Hofvermerken ins Grundbuch an.
Auch ein sogenanntes Hoffolgezeugnis, durch welches die Erbfolge in einen Hof dokumentiert wird, erteilt das Landwirtschaftsgericht.
Die Abteilung für Landwirtschaftssachen erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 490
Telefax: 0271 3373-447