Inhalt
Straf- und Bußgeldabteilung
Die Srafprozessordnung unterscheidet zwischen
- Strafsachen gegen Erwachsene,
- gegen Jugendliche (14 – 17 Jahre) und
- gegen Heranwachsende (18 – 21 Jahre).
Im wesentlichen werden in der Strafabteilung folgende Verfahren bearbeitet:
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter,
- Anklagen durch ein Schöffengericht (1 Berufsrichter und 2 Laienrichter),
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter,
- Anklagen durch ein Jugendschöffengericht,
- Anträge auf Haftentscheidung,
- richterliche Vernehmungen und sonstige Tätigkeiten(z.B. vorläufige Entziehung der
Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen etc.)
- Überwachung von Bewährungen und der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
- Vollstreckung von Freizeitarresten und sonstigen Jugendstrafsachen.
In der Bußgeldabteilung werden Verfahren nach dem Ornungswidrigkeitengesetz bearbeitet. Hierunter fallen Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und Erzwingungshaftsachen bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden.
Die Strafabteilung erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 245, 645, 652, 252, 250, 650, 251, 382
Telefax: 0271 3373-449