Amtsgericht Siegen

Startseite | Übersicht | Impressum |

Unterbringungssachen

Unter Unterbringungssachen fällt die zwangsweise Unterbringung von Personen, die sich selbst oder andere gefährden, in gesondert hierfür eingerichteten Anstalten bzw. Abteilungen von Krankenhäusern und Heimen. Auch partielle Maßnahmen zum Schutz gegen unkontrollierbares, gefährdendes Handeln fallen hierunter (z.B. Fixierungen durch mechanische Einrichtungen bei Weglauftendenzen in Verbindung mit Verwirrtheitszuständen oder medikamentöse Ruhigstellung gefährdeter Personen).
Solche Unterbringungen oder unterbringungsähnlichen Maßnahmen dürfen nur mit richterlicher Zustimmung erfolgen. Zuständig ist der Richter des Vormundschaftsgerichts.

Die Unterbringungsabteilung erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 759
Telefax:  0271 3373-447

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Siegen, 2012