Amtsgericht Siegen

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Zivilprozeßabteilung

Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.
Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Zivilprozesssachen gebildet. In die Zuständigkeit fallen:

- Rechtsstreitigkeiten (Klagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 €
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum (ausschließliche
  Zuständigkeit)
- Aufgebotsverfahren
- selbständiges Beweisverfahren
- Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren
- Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse
- Aufgebotsverfahren mit dem Ziel der Kraftloserklärung von Urkunden oder der Ausschließung
  von Grundstückseigentümern oder bestimmter Gläubiger mit ihren Rechten.

Die Zivilabteilung erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 466, 266, 267, 667, 268, 688, 269, 669,
Telefax:  0271 3373-449


 


 

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