Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.
Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Zivilprozesssachen gebildet. In die Zuständigkeit fallen:
- Rechtsstreitigkeiten (Klagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 €
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum (ausschließliche
Zuständigkeit)
- Aufgebotsverfahren
- selbständiges Beweisverfahren
- Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren
- Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse
- Aufgebotsverfahren mit dem Ziel der Kraftloserklärung von Urkunden oder der Ausschließung
von Grundstückseigentümern oder bestimmter Gläubiger mit ihren Rechten.
Die Zivilabteilung erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 466, 266, 267, 667, 268, 688, 269, 669,
Telefax: 0271 3373-449