Amtsgericht Siegen

Startseite | Übersicht | Impressum |

Zwangsvollsteckungsabteilung

Abteilung 29 M (Pfändung und Überweisung)

Hier werden auf Antrag eines Gläubigers bei Vorlage der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung im wesentlichen Geldforderungen und Herausgabeansprüche durch Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zwangsweise beigetrieben (z.B. Erlass von Beschlüssen, durch die Arbeitseinkommen eines Zahlungsschuldners gepfändet wird und zugleich die Abführung des pfändbaren Teils des Einkommens an den Gläubiger angeordnet wird).
Das Vollstreckungsgericht überwacht den Erfolg und die Umsetzung der angeordneten Maßnahme nicht. Dies obliegt dem Gläubiger.

Abteilung 28 M (Eidesstattliche Versicherung)

In dieser Abteilung wird hier die Schuldnerkartei geführt, worin alle Personen vermerkt werden, welche die eidesstattliche Versicherung in den letzten drei Jahren abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen erlassen wurde.
Auskünfte aus dieser Kartei können ggf. auf Antrag erteilt werden.

Die Zwangsvollstreckungsabteilung erreichen Sie wie folgt:

Telefon:        0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 232, 667, 267
Telefax:        0271 3373-449

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Siegen, 2012