InhaltSchiedspersonen
Als Organe der Rechtspflege fungieren in den Städten und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Siegen in 26 Schiedsamtsbezirken ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Interesse der vorgerichtlichen Streitschlichtung nach dem Motto: Schlichten statt richten.
Die Schiedsämter sind "Vergleichsbehörden" im Sinne der Strafprozessordnung und zugleich "Gütestellen" im Sinne der Zivilprozessordnung. Schiedspersonen sind um eine außergerichtliche und abschließende Streitschlichtung bemüht. Die Vergleiche sind auf 30 Jahre vollstreckbar. Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren beträgt lediglich 50,00 € zuzüglich Porto und Schreibauslagen. In bestimmten Streitfällen und bei bestimmten Antragsdelikten ist ein Schlichtungsversuch zwingend vorgeschrieben und stellt Voraussetzung zur Erhebung einer Klage vor Gericht dar. Über die Aufgaben, gesetzliche Grundlagen sowie die örtlich zuständigen Schiedspersonen usw. können Sie sich im Internet unter www.bds-siegen.de informieren.Die für Sie zuständige Schiedperson finden Sie in diesem Verzeichnis |
Zusätzliche Informationen |
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