Über obigen Link erreichen Sie die Informationsseite zum Insolvenzverfahren.
Die Auswahl und Veröffentlichung der Informationen erfolgt auf Grund § 9 InsO in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (BGBl. I 677).
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz befindet sich eine Vordrucksammlung für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren.