Amtsgericht Siegen

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Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen

Hinweis für Bietinteressenten:
Bieter müssen damit rechnen, dass im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung in Höhe von
grundsätzlich 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird.

Die  Sicherheitsleistung kann erbracht werden durch:

a) Bürgschaft eines Kreditinstituts,
b) einem von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (darf nicht älter als drei Tage sein),
c) vorherige Überweisung an die Gerichtskasse




Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Vorherige Überweisung der Sicherheitsleistung muss erfolgen an die Oberjustizkasse in Hamm auf
Konto Nr.  1474816 bei der Westdeutschen Landesbank BLZ 300 500 00.

Dabei sind anzugeben:

Name des Amtsgerichts „AG Siegen“
Aktenzeichen des Verfahrens
Stichwort „Sicherheitsleistung“
Tag des Versteigerungstermins

Name, Vorname und Geburtsdatum des Bieters


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Siegen, 2012