Voraussetzungen
- im Regelfall mindestens Fachoberschulreife
- gute Deutschkenntnisse und überzeugendes Allgemeinwissen
- Computerkenntnisse
- arbeitsmedizinische Eignung
- bei minderjährigen Auszubildenden:
ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren
Allgemeines
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 2 ½ Jahre.
Während der Ausbildungszeit werden büroorganisatorische und verwaltende Tätigkeiten in sämtlichen Serviceeinheiten durchgeführt.
Das Amtsgericht Siegen hat eine eigene „Juniorgeschäftsstelle“ für die Auszubildenden eingerichtet. Die Auszubildenden leiten diese Abteilung, die derzeit eine Serviceeinheit für Beratungshilfesachen ist, eigenständig. Sie bearbeiten Akten, die täglichen Posteingänge und -ausgänge, führen informierende Telefongespräche, erteilen Auskünfte und nehmen Anträge, Erklärungen und Rechtsmittel auf. Ferner überwachen sie Fristen und sind in der Lage, Protokolle zu erstellen.
Im Laufe der Ausbildungszeit werden die Serviceeinheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen sowie Register durchlaufen.
Weiterhin werden regelmäßig die zur aufgabenorientierten Erledigung benötigten Kenntnisse in den justizspezifischen IT-Programmen vermittelt.
Die hiesigen Ausbilder Frau Meyer und Herr Willmes erteilen den fachtheoretischen Unterricht. Daneben ist zweimal wöchentlich die Berufsschule „Kaufmannschule II“ in Hagen zu besuchen.
Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Die Ausbildung endet mit der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Im 1. Jahr ca. 733,70 € brutto
Im 2. Jahr ca. 786,29 € brutto
Im 3. Jahr ca. 834,52 € brutto
Bewerbung
Der nächste Einstellungstermin ist der 01.09.2013.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:
An den
Direktor des Amtsgerichts Siegen
Berliner Str. 21 - 22
57072 Siegen
Beizufügende Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf (unter anderem mit vollständiger Schullaufbahn)
- Lichtbild
- Ablichtungen der Zeugnisse der beiden letzten Schulhalbjahre und - bei Wechsel auf eine weiterführende Schule - immer das Abschlusszeugnis der vorherigen Schule
- gegebenenfalls Nachweise über die bisherige Berufslaufbahn
- gegebenenfalls Praktikumsbescheinigung(en)
- gegebenenfalls Bescheinigungen über absolvierte freiwillige Kurse
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten bekommen Sie auf der Internetseite des Justizministeriums